Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich


1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Portfolio Planer GmbH, Weseler Straße 41, 48249 Dülmen, (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Nutzer (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) und gelten als wesentliche Vertragsbestandteile. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Nutzers gültige Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall auf diese hinzuweisen ist.
2.
Abweichende AGB des Nutzers werden zurückgewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand


1.
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer Softwaredurch den Anbieter. Durch diese erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, die Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
2.
Der Anbieter stellt die Vertragssoftware, Name?, zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ermöglicht es seinen Nutzern, eine Mustervergleichsberechnung verschiedener Investitionsmöglichkeiten und Altersvorsorgeprodukten zu erstellen.
3.
Die Software wird auf vom Anbieter direkt oder indirekt genutzten Servern gehostest und dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht.


§ 3 Zustandekommen des Vertrages


1.
Der Zugang zur Nutzung der Software und den angebotenen Services setzt die Registrierung voraus. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer die vorliegenden AGB an und es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem registrierten Nutzer, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.
2.
Der Nutzer wird vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses über den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert. Das Vertragsverhältnis entsteht, indem der Nutzer die Bestellung und Zahlungsverpflichtung durch das Anklicken des entsprechenden, eindeutig bezeichneten Buttons bestätigt.
3.
Jedwede Präsentation der Dienstleistung oder Leistungsbeschreibung auf der Website stellen kein rechtlich wirksames Angebot dar. Die zeitliche oder mengenmäßige Gültigkeit von gesonderten Angeboten wird gegebenenfalls angezeigt. Preisänderungen werden vorbehalten.

§ 4 Einräumung von Rechten


1.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechten an der Anwendung einschließlich Datenbanken, Dokumentationen etc. bleiben bei dem Anbieter. Der Nutzer wird die in den Anwendungen oder der Dokumentation enthaltenen oder auf Datenträgern vermerkten Kennzeichnungen, Schutzvermerke (z.B. Copyright-Vermerk oder Marken) oder sonstige Rechtsvorbehalte bei der Nutzung wie in der von dem Anbieter gelieferten Ausführung unverändert beibehalten.

2.
Der Nutzer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die vereinbarte Nutzungszeit begrenzte, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software zu dem vertraglich eingeräumten Umfang.
3.
Bei Inanspruchnahme der Agenturlizenz ist der Nutzer berechtigt, einzelne Berater anzulegen und mit Unterlizenzen auszustatten. Die Unterlizenzvergabe darf ausschließlich an fest angestellte Berater erfolgen. Als Berater gilt nicht, wer Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB ist.
Ein Recht zur Unterlizenzierung besteht bei der Einzellizenz nicht.
4.
Rechte, die nach diesen Lizenzbedingungen oder dem Vertrag dem Nutzer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt,
a)
die Software zu ändern oder zu modifizieren;
b)
den Programmcode der Software, den Quellcode der Software, jegliche Software oder genutzte proprietären Algorithmen zu dechiffrieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu rekonstruieren oder anderweitig versuchen den Programmcode oder den Quellcode der Software herauszufinden, die Software in eine andere Codeform zu übersetzen oder aus der Software abgeleitete Werke zu erstellen;
c)
die Urheberrechtszeichen, Marken sowie die sonstigen Merkmale, die zur Identifikation der Software dienen, zu löschen oder zu verändern;
d)
die Software über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen;
e)
das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen oder Dritten zu erlauben, die Software zu nutzen oder
f)
die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten, zu verpachten oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
5.
Verstößt der Nutzer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück. In diesem Fall kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren und der Nutzer hat die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Anbieter auszuhändigen.

§ 5 Installation, Verantwortung des Nutzers


1.
Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation als auch die Schulung und Einweisung des Nutzers gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
2.
Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind. Damit die vereinbarten Leistungen erbracht werden können, sorgt der Nutzer für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen. Darunter wird ein Benennen eines nutzerseitigen Projektverantwortlichen, die Bekanntgabe der betrieblichen Anforderungen und der technischen Rahmenbedingungen (Einhaltung der Systemvoraussetzungen) und entsprechend ausgebildetes Personal (fachspezifische Vorbildung z.B. Buchhaltungskenntnisse) für Einschulungen verstanden.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1.
Die aktuellen Preise sind der Preisübersicht auf der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, verschiedene Leistungsumfänge anzubieten oder/und verschiedene Rabatte zu gewähren.
3.
Services, die zusätzlich zur Nutzung der Software mit dem Nutzer vereinbart werden, wie Einrichtung, Beratungsdienstleistungen oder Entwicklungsleistungen, richten sich nach den auf der Webseite angegeben Preisen, individuellen Verhandlungen vorbehalten.
4.
Mit der Registrierung, der Angabe der für das Bezahlverfahren notwendigen Informationen sowie der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes erteilt der Nutzer dem Betreiber die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrags.
5.
Ein kostenpflichtiger Dienst verlängert sich um den jeweils gebuchten Zeitraum (Abonnement) automatisch, soweit dieser nicht per E-Mail oder Brief gekündigt wird.
6.
Das Nutzungsgebühr für das vom Nutzer gewählte Abonnement wird jeweils am 1. Tag und somit zu Beginn des gebuchten Zeitraums fällig.
7.
Dem Nutzer ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen. Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.
8.
Sollte der Nutzer ein Online-Zahlungsverfahren via SEPA Lastschrift wählen, ermächtigt der Nutzer den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
9.
Sollte der Nutzer die Bezahlung per Kreditkarte wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
10.
Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Nutzer diese Zahlungsart wählen, erteilt der Nutzer dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion kommen, egal ob selbst- oder fremdverschuldet (z. B. mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung), so hat der Nutzer dafür die Kosten zu tragen.
11.
Sollte der Nutzer mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens oder die temporäre Sperrung des Accounts vor.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung


1.
Der Vertrag hat, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht zuvor wirksam gekündigt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages zu kündigen. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
2.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Nutzers, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Vertragssoftware ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).
3.
Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn

a)
dem Anbieter nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Nutzers berechtigen und der Nutzer nicht bereit ist, entsprechende Sicherheiten zu leisten.
b)
der Nutzer für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Zahlung ganz in Verzug gerät oder in Verzug mit einer Zahlung gerät, die der Summe zweier Monatszahlungen entspricht.
4.
Wird der Zugang eines Nutzers wegen schuldhaften Vertragsverstoßes gesperrt und/oder das Vertragsverhältnis aufgelöst, hat der Nutzer für die verbleibende Vertragslaufzeit Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zahlen.
5.
Das Kündigungsrecht des Nutzers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt frühestens nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Ein Kündigungsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
6.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält sich der Anbieter vor, sämtliche Daten des Nutzers nach Ablauf einer Sicherheitsfrist von drei Monaten zu löschen.
7.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses übergibt der Anbieter auf Anfrage des Nutzers hin die vom Nutzer eingeforderten, von ihm erstellten Daten in einem vom Anbieter festzulegenden Format.


§ 8 Pflichten des Anbieters

1.
Der Anbieter verpflichtet sich die Vertragssoftware auf dem von ihm genutzten Server für den Nutzer über eine ihm mitzuteilende URL erreichbar und nutzbar zu machen.
2.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine Verfügbarkeit von mindestens 95% im Jahresmittel zu gewährleisten. Wird dieses Level nicht erreicht steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zu.
3.
Ist die Software aufgrund von
a)
geplanten Wartungsarbeiten (z.B. für Updates und Upgrades),
b)
anderen geplanten Betriebsunterbrechungen,
c)
außerplanmäßigen Wartungsarbeiten aus wichtigem Grund oder
d)
aus anderen, von dem Anbieter nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Epidemien, Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie die Unterbrechung der Stromverbindung, Verkehrsstörungen und ähnliches,
nicht verfügbar, so wird die Software während dieser Zeiten für die Zwecke der Verfügbarkeitsberechnung als verfügbar betrachtet. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten und Betriebsunterbrechungen so planen, dass die Nutzung der Software durch den Nutzer so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
4.
Der Anbieter verpflichtet sich die Funktionsfähigkeit der Software laufend zu überwachen und auftretende Softwarefehler unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. Gleichwohl ist dem Nutzer bekannt, dass Software allgemein nicht frei von Fehlern ist.

§ 9 Pflichten und Obliegenheit des Nutzers


1.
Der Nutzer ist verpflichtet die Leistungen des Anbieters in ordnungsgemäßer Weise zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtungen,
a)
die ordnungsgemäße An- und Abmeldung der Nutzer vorzunehmen;
b)
Name, Adresse, Telefon mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass sich diese stets auf dem neuesten Stand befinden;
c)
Organisationsveränderungen, Nutzerwechsel oder ähnliche Änderungen unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen;
d)
den Anbieter über Störungen oder Mängel der Leistungen einschließlich des Datentransfers unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informieren (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen können;
e)
den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen, insbesondere das Portal ganz oder teilweise zu kopieren und/oder diese Kopien zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Anbieter unbefugt einzudringen, insbesondere die Zugangsdaten geheim zu halten und auch die Nutzer darauf zu verpflichten;
f)
alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Zugangsdaten der Nutzer und administrativer Kennwörter sicherzustellen und gegebenenfalls schon bei Verdacht der Kenntnisnahme durch Dritte zu ändern;
g)
dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte von Texten, Daten und Software beachtet werden;
h)
dafür Sorge zu tragen, dass die Hardware und Software der Nutzer die technischen Voraussetzungen erfüllen, die zur Datenfernübertragung im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind;
i)
regelmäßig die Posteingänge seines persönlichen, gegenüber dem Anbieter bekannt gegebenen Postfachs (E-Mail) zu kontrollieren. Der Nutzer hat damit den Erhalt aller Nachrichten des Anbieters sicherzustellen. Mitteilungen gelten mit dem Empfang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf der Adresse des Postfachs als zugestellt. Unerheblich ist der Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft.
j)
die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der Nutzung im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
2.
Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, durch Wahl geeigneter technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen bei der Integration/Verwendung der Software die IT-Security seiner Systeme unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Software sicherzustellen.
3.
Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter sämtliche Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
4.
Der Nutzer verpflichtet sich die dem Anbieter übermittelten Daten regelmäßig und Gefahr entsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

5.
Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 1 a) bis j) festgelegten Pflichten, ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt seine Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer zu beenden. Zusätzlich ist der Anbieter auch berechtigt nach schriftlicher Mitteilung die vertraglichen Leistungen bis zur Einhaltung bzw. Nachholung der Mitwirkungspflichten des Nutzers zurückzubehalten. Der Nutzer bleibt für die Zeit der berechtigten Zurückbehaltung der Leistung des Anbieters zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§ 10 Gewährleistung

1.
Die Software ist erprobt und auf ihre Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung geprüft. Der Anbieter gewährleistet, dass die Anwendungen in der dem Nutzer überlassenen Fassung bei Lieferung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Anwendungen aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Nutzbarkeit bleibt außer Betracht. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nach dem anerkannten Stand der Technik nicht möglich ist, Software für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei zu entwickeln, technische Funktionsstörungen auszuschließen oder sämtliche Fehler zu korrigieren. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, völlig unterbrechungsfreien Lauf, Kombinationsfähigkeit mit anderen Programmen oder für spezielle Anforderungen, die nicht ausdrücklich in dem Funktionsumfang vorgesehen sind. Bestimmte Eigenschaften oder Funktionen sind nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich in schriftlicher Form geschieht.
2.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Software nach Überlassung unverzüglich zu untersuchen und etwaige offensichtliche Abweichungen und Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung der betreffenden Abweichungen und Mängel als genehmigt. Eine Gewährleistung für verspätet gerügte Abweichungen und Mängel ist ausgeschlossen. Ist die Software fehlerhaft, sodass ihr vertragsgemäßer Gebrauch nicht möglich oder nicht unerheblich beeinträchtigt ist oder weicht die Software erheblich von dem Funktionsumfang ab, so wird der Nutzer dies dem Anbieter in Textform unverzüglich mitteilen. Sämtliche zur Fehleridentifikation oder zum Nachweis der Abweichung von vereinbarten Spezifikationen erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Auf Verlangen des Anbieters wird der Nutzer, sofern für ihn möglich, weitere Fehlerinformationen zur Verfügung stellen. Unter der Voraussetzung, dass die vorstehend genannten Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Anbieter sich bemühen, nach eigener Wahl und nach Bedeutung des Fehlers den Fehler durch Lizenzierung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Installation von Fehlerkorrekturen oder Umgehungslösungen zu beheben. Ist die Behebung eines ordnungsgemäß dokumentierten Fehlers innerhalb angemessener Frist trotz wiederholter Bemühungen nicht erfolgt, so kann der Nutzer dem Anbieter eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Nutzer nach seiner Wahl entweder zur Herabsetzung des Preises oder zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
3.
Die vorstehenden Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Zurverfügungstellung der Anwendung an den Nutzer. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Schäden oder Störungen aufgrund ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauchs, fehlerhafter Einbindung/Verlinkung durch den Nutzer, natürliche Abnutzung oder übermäßiger Beanspruchung des Speichermediums, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung oder Pflege, ungeeignete Betriebsmittel oder Betriebsräume, Änderungen an der oder Eingriffe in die Software (einschließlich Ergänzungen, Erweiterungen, Ausbauten, Kombination mit anderer Software) durch den Nutzer oder durch Dritte sowie nicht von dem Anbieter durchgeführte Pflege. Sonstige oder weitergehende Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

1.
Der Anbieter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Anbieter nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2.
Schadenersatzansprüche, egal aus welchem Grund, gegen den Anbieter sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
3.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt oder sonstiger, nicht von ihm zu vertretender, Vorkommnisse eintreten. Für andere als unmittelbare Sach- und Personenschäden haftet der Anbieter nicht, insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare oder Folgeschäden oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden, bleibt unberührt. Eine andere oder weitergehende als die vorstehend ausdrücklich eingeräumte Haftung ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen oder in einer Vermittlungseinrichtung eines Telekommunikationsdienstleisters eingetreten sind.
4.
Der Anbieter nimmt Updates vor, sobald diese von ihm als notwendig und zweckdienlich angesehen werden. Diese Updates werden dem Nutzer im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt. Es besteht seitens des Nutzers kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Versicherer oder Tarife oder Anzahl von Versicherern im Rahmen der Software.
5.
Alle erstellten Kalkulationen und Unterlagen, die die zukünftige Entwicklung und Verläufe von Zinsen, Gewinnen und Renditen behandeln sind Prognosen. Eine Haftung für die Prognose ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.
Die den Ergebnistabellen zugrundeliegenden Daten und Berechnungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Kalkulationen, sowie Webserviceanbindungen an Versicherer. Dennoch erheben die in der Software dargestellten Daten und Informationen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Aktualität. Tarife können z. B. wegen fehlender Informationen seitens der Versicherer oder aus technischen Gründen nicht in der Ergebnis-/Vergleichsdarstellung enthalten sein. Der Anbieter haftet nicht für die in der Software ausgewiesenen Leistungen, diese wurden anhand der von dem jeweiligen Versicherer zur Verfügung gestellten oder frei abrufbaren Informationen nachgebildet.
7.
Bei der Ergebnisberechnung kann nur eine begrenzte Auswahl von Kriterien berücksichtigt werden. Es wird somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Marktbetrachtung erhoben. Ein vollständiger Vergleich von allen Versicherungsprodukten und deren Aspekten lässt sich allein mit Berechnungssoftware nicht durchführen. Die Prüfung zur Eignung der Produkte muss immer im Rahmen der Beratung zwischen Endkunde und Berater stattfinden.
8.
Das Beratungsprotokoll ist durch den Nutzer inhaltlich in jedem Fall zu überprüfen und manuell nach Bedarf und Endkundensituation zu erweitern bzw. anzupassen. Es kann keine inhaltliche Haftung für die aus der Software generierten Beratungsergebnisse und Ausdrucke insbesondere der Beratungsdokumentation übernommen werden.
9.
Eine Aufwärtskompatibilität neuer Versionen, d.h. eine Verträglichkeit neuer Programmversionen mit älteren Versionen von Betriebssystemen wird von den Herstellern nicht immer gewährleistet, kann daher auch von dem Anbieter nicht übernommen werden. Der Anbieter wird die Software auf Kompatibilität überprüfen und dem Nutzer Mitteilung machen, ob eine Kompatibilität besteht oder ob Unverträglichkeiten auftreten und wie sich diese äußern. Der Nutzer kann sodann entscheiden, ob er die neue Version – ggf. mit den beschriebenen Einschränkungen – nutzen will oder bei alten Versionen bleiben möchte.
Eine Abwärtskompatibilität älterer Versionen, d.h. eine Verträglichkeit einer älteren Programmversion mit neueren Versionen von Betriebssystemen wird von den Herstellern nicht immer gewährleistet, kann daher auch von dem Anbieter nicht übernommen werden. Sicherheitsupdates am Betriebssystem können zu möglichen Unverträglichkeiten mit der eingesetzten Software führen. Sollte eine Unverträglichkeit nach einem Updateprozess bestehen wird der Anbieter den letzten funktionierenden Stand wiederherstellen. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages wegen eines Versionswechsels ist ausgeschlossen.

§12 Vertragswidrige Nutzung


Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Anbieter sichergestellt ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

§ 13 Rückgabe

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Nutzer dem Anbieter die Software auf den ihm überlassenen Datenträgern sowie der Anwenderdokumentation unverzüglich herauszugeben, soweit dieses nicht schon geschehen ist und die nicht zur Übergabe geeigneten Softwarevervielfältigungen sowie etwaig erstellte Sicherungskopien zu löschen und dem Anbieter die vollständige Löschung aller Vervielfältigungen unverzüglich schriftlich nachweisen.

§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

§ 15 Vertraulichkeit/Geheimhaltung

1.
Beide Parteien verpflichten sich, alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung erhalten, geheim zu halten. Dabei ist es gleich, ob solche Informationen unmittelbar von der Vertragspartei oder von Dritten stammen.
2.
Die Pflichten des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung betreffen nicht Informationen, die
a)
allgemein bekannt sind bzw. geworden sind oder werden; oder
b)
rechtmäßig von einem Dritten erlangen wurden oder werden;
c)
die notifizierende Partei auf ihr Recht auf Vertraulichkeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der empfangenden Partei verzichtet hat.

3.
Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen für die Dauer der Vertragsbeziehung und einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln.

§ 16 Schlussbestimmungen

1.
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausgeschlossen.
2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Nutzer, Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, Nottuln.
3.
Sollte eine der voranstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder es werden/sollten unbeabsichtigte Lücken enthalten sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Klausel treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken.

Stand April 2024